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Zwangsversteigerungen Kanton Genf

Genf ist ein kleiner, aber hochpreisiger Markt: Zur Versteigerung kommen vergleichsweise wenige Objekte, dafür oft Eigentumswohnungen und Häuser in gefragten Lagen der Stadt und der umliegenden Gemeinden. Zuständig sind die kantonal organisierten Ämter für Betreibung und Konkurs (Office cantonal des poursuites, Office cantonal des faillites). Publiziert wird auf Französisch — AuctionScout bereitet die Kerndaten in deutschen Steckbriefen auf.

Im Kanton Genf läuft die Publikation primär über das SHAB und das kantonale Publikationsorgan (Feuille d'avis officielle). AuctionScout überwacht die verfügbaren amtlichen Quellen; massgeblich bleibt die amtliche Publikation in französischer Sprache.

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ObjektTerminSchätzwertStatus
3,5-Zimmer-Wohnung · Genève GE

Wohnung · betreibungsamtlich

22.09.2026in 6 Wochenneu

Häufige Fragen — Kanton Genf

Wo finden Grundstücksteigerungen im Kanton Genf statt?

Die Steigerung führt das zuständige kantonale Betreibungs- oder Konkursamt durch, in der Regel an einem vom Amt bezeichneten Ort im Kanton. Ort und Zeit stehen in der amtlichen Publikation und in den Steigerungsbedingungen, die vorab beim Amt eingesehen werden können.

Wo publiziert der Kanton Genf seine Steigerungen?

Grundstücksteigerungen werden im SHAB und im kantonalen Publikationsorgan (Feuille d'avis officielle) veröffentlicht, jeweils auf Französisch. AuctionScout überwacht diese Quellen und fasst Termin, Objekt, betreibungsamtliche Schätzung und Fristen in deutschen Steckbriefen zusammen.

Rechtlich massgeblich ist immer die amtliche Publikation.

Kann ich im Kanton Genf ohne Anmeldung mitbieten?

Grundsätzlich ja: Zwangsversteigerungen sind öffentlich, eine Voranmeldung ist im Regelfall nicht nötig. Am Termin müssen Sie sich ausweisen und die in den Steigerungsbedingungen verlangte Sicherheit leisten können. Details wie zugelassene Zahlungsmittel oder das Bieten mit Vollmacht regeln die Steigerungsbedingungen des Amts.

Brauche ich für eine Steigerung in Genf eine Finanzierungsbestätigung?

Eine formelle Finanzierungsbestätigung wird in der Regel nicht verlangt. Üblich ist eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung direkt am Termin; Höhe, Form und die Frist für die Restzahlung stehen in den Steigerungsbedingungen.

Gerade im hochpreisigen Genfer Markt sollten Sie die Finanzierung vor dem Termin mit Ihrer Bank klären — der Zuschlag ist verbindlich, ein Finanzierungsvorbehalt ist nicht möglich.

Neue Steigerung im Kanton Genf? Erfahren Sie es zuerst.

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