Zwangsversteigerungen Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft umfasst einen breit gefächerten Markt: dicht besiedelte Agglomerationsgemeinden wie Allschwil, Binningen, Muttenz und Pratteln, das Ergolztal mit dem Kantonshauptort Liestal und Sissach, das Laufental sowie ländlichere Lagen im Oberbaselbiet. Grundstücksteigerungen kommen regelmässig vor und reichen von der Eigentumswohnung in der Agglomeration bis zum Einfamilienhaus auf dem Land. Die Betreibungsämter sind regional organisiert; bei Konkursen ist das kantonale Konkursamt zuständig.
Der Kanton Basel-Landschaft publiziert Grundstücksteigerungen im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft auf amtsblattportal.ch, teils zusätzlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). AuctionScout liest beide Quellen und meldet neue Termine.
- Kommende Termine
- 1
- Im Archiv
- 0
- Median Schätzwert
- CHF 1.25 Mio.
Kommende Termine
| Objekt | Termin | Schätzwert | Status |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus · Füllinsdorf BL Haus · betreibungsamtlich | 22.09.2026in 6 Wochen | CHF 1'245'000 | neu |
Häufige Fragen — Kanton Basel-Landschaft
Wo finden Grundstücksteigerungen im Kanton Basel-Landschaft statt?
Der Durchführungsort steht in der amtlichen Publikation. Üblich ist ein Termin beim regional zuständigen Betreibungsamt, beim Konkursamt oder an einem eigens bezeichneten Ort in der Nähe des Grundstücks.
Die Publikation nennt zudem die Auflagefrist, während der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis eingesehen werden können.
Wo publiziert der Kanton Basel-Landschaft Zwangsversteigerungen?
Im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft, das auf amtsblattportal.ch erscheint. Je nach Fall wird die Steigerung zusätzlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
AuctionScout überwacht beide Quellen und fasst die wichtigsten Angaben — Termin, Objekt, Schätzwert, Fristen — in einem Steckbrief zusammen.
Kann ich im Kanton Basel-Landschaft ohne Anmeldung mitbieten?
Grundsätzlich ja. Zwangsversteigerungen nach SchKG sind öffentlich, eine vorgängige Anmeldung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die Steigerungsbedingungen des konkreten Termins können jedoch eine Sicherheitsleistung verlangen, etwa eine Anzahlung in bar oder mit Bankcheck. Lesen Sie die Bedingungen deshalb vor dem Termin während der Auflagefrist.
Brauche ich für eine Steigerung im Kanton Basel-Landschaft eine Finanzierungsbestätigung?
Eine formelle Bestätigung ist keine gesetzliche Voraussetzung. Massgeblich sind die Steigerungsbedingungen: Sie legen fest, welche Sicherheit am Termin zu leisten ist und bis wann der restliche Zuschlagspreis bezahlt werden muss.
Klären Sie die Finanzierung deshalb vor dem Termin verbindlich mit Ihrer Bank. Einen Finanzierungsvorbehalt wie beim freihändigen Kauf gibt es bei der Steigerung nicht.
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